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   BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17   

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https://dejure.org/2020,19976
BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17 (https://dejure.org/2020,19976)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2020 - 1 BvR 596/17 (https://dejure.org/2020,19976)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 1 BvR 596/17 (https://dejure.org/2020,19976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezogen auf zivilgerichtliche Kostenentscheidung unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 91a ZPO, § 935 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Kostenentscheidung unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Kostenentscheidung unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Partei bzgl. Verletzung des Gehörsanspruchs ohne Berücksichtigung der Stellungnahme des Landeskriminalamts; Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts (hier: Bezeichnung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilgerichtliche Kostenentscheidung unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilgerichtliche Kostenentscheidung - unter Nichtberücksichtigung wesentlichen Parteivortrags

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern ihres Vorbringens ausmacht und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Obwohl ein reines Kosteninteresse grundsätzlich nicht ausreicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen zu lassen (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 75, 318 ), scheitert die Zulässigkeit nicht am mangelnden Rechtsschutzbedürfnis.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern ihres Vorbringens ausmacht und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Obwohl ein reines Kosteninteresse grundsätzlich nicht ausreicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen zu lassen (vgl. BVerfGE 50, 244 ; 75, 318 ), scheitert die Zulässigkeit nicht am mangelnden Rechtsschutzbedürfnis.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1019/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überraschende Kostenentscheidung zu

    Auf diese Verfahrensregelungen greift das Bundesverfassungsgericht auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zurück und hält im Grundsatz eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung im Allgemeinen dann für unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht (mehr) durch die Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17 -, Rn. 9).

    bb) Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn der behauptete Verfassungsverstoß sich ausschließlich auf die Kostenentscheidung bezieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17 -, Rn. 9).

    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör enthält Anforderungen an das gerichtliche Verfahren, die aus dem Rechtsstaatsgedanken resultieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17 -, Rn. 10).

  • BGH, 17.11.2022 - VII ZR 260/20

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeug- und Motorenherstellerin mit dem Vorwurf der

    Mit diesem Vorbringen, das den Kern des hier fraglichen rechtlichen Ansatzes betraf, hat sich das Berufungsgericht nicht befasst und damit, wie die Revision zutreffend rügt, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZR 146/14 Rn. 4, NJW-RR 2016, 210; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 58/20

    Mangelnde Erwägungen des Beschwerdevorbringens im finanzgerichtlichen Verfahren

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. jüngst BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.7.2020 - 1 BvR 596/17 -, Juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 120/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Kostenentscheidung nach

    Jedoch scheitert die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde dann nicht am mangelnden Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung gerade bei der Entscheidung über die Kostentragung geltend macht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89, BVerfGE 85, 109 = juris, Rn. 16, vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11, NJW 2017, 947 = juris, Rn. 16, und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 596/17, juris, Rn. 9).
  • BSG, 04.08.2020 - B 5 R 39/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Insoweit besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente ausdrücklich zu erwägen; ein Schweigen der Entscheidungsgründe lässt dann den Schluss zu, dass der Vortrag nicht beachtet worden ist (vgl BVerfG Beschluss vom 7.7.2020 - 1 BvR 596/17 - juris RdNr 10 mwN) .
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